VI. RECHTE DRITTER
Der Fotograf ist nicht verantwortlich für das Einholen von Bildrechten von Mitarbeitern, Kunden, Gästen, etc. Dies ist IMMER Sache des Auftraggebers. Der Fotograf und sein Team übernehmen keine Haftung von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte wie z.B. Veröffentlichen von Fotos Dritter (wie Messen, Events, etc.)
Wenn der/die Kunde/in dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre schriftliche Zustimmung zum Verwenden gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Falls die in den drei vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu
dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen